Gibt die zusätzlichen Informationen an, die für Intrastat-Berichte erforderlich sind. Alle Unternehmen innerhalb der EU sind verpflichtet, Auskunft über ihre Handelsaktivitäten mit anderen EU-Ländern/-Regionen zu geben.

In der Anwendung können Sie das Fenster Intrastat Buch.-Blattzeile für die Berichterstattung verwenden. Sie können die Posten entweder selbst eingeben oder sie von der Anwendung eintragen lassen, indem Sie im Fenster "Intrastat Buch.-Blatt" auf "Aktionen", "Posten holen" klicken. Die Anwendung importiert dann ausschließlich Posten aus der Tabelle Artikelposten. Wenn auch Sachposten vorliegen, die in den Intrastat-Bericht aufgenommen werden müssen (z.B. Auslandseinkäufe von Büromaterial für den Eigenbedarf aus einem anderen EU-Land/einer anderen EU-Region), müssen Sie diese Posten manuell eingeben.

Das vollständige Intrastat Buch.-Blatt kann entweder als Datei auf Diskette gespeichert oder als Bericht gedruckt werden.

Damit die Artikelposten beim Einlesen in die Intrastat Buch.-Blattzeile die richtigen Daten enthalten, müssen Sie im Fenster "Verkehrszweige" die entsprechenden Daten eingegeben haben.

Es gibt sieben einstellige Codes für die sieben Verkehrszweige, die für den Intrastat-Bericht festgelegt sind:

Es ist empfehlenswert, im Fenster "Verkehrszweige" alle sieben Codes einzurichten. Nachdem Sie die Codes eingerichtet haben, geben Sie diese beim Ausfüllen einer Rechnung im Feld "Verkehrszweig" im Einkaufs- oder Verkaufskopf oder im gleichen Feld in den einzelnen Einkaufs- und Verkaufszeilen ein.

Wenn Sie den Batchauftrag Intrastat Art.-Posten holen verwenden möchten (indem Sie im Fenster "Intrastat Buch.-Blatt" auf "Aktionen", "Posten holen" klicken), müssen Sie ebenfalls die Fenster "Länder/Regionen", "Zollpositionen" und "Art des Geschäftes" ausfüllen.

Siehe auch