Hier kann die Versteuerungsart ausgewählt werden. Die Vorgabe erfolgt
in der Karte RE Einrichtung im Register Sonstiges. Am
Objekt kann diese Einstellung dann noch verändert werden, solange noch keine
Buchungen erfolgt sind.
Folgende Optionen können ausgewählt werden:
Doppelte Buchführung:
Das Objekt wird bilanzierend gebucht: Erlöse werden mit den Forderungen und
Kosten mit den Verbindlichkeiten gebucht. Die Umsatzsteuer kommt mit der
Rechnungsstellung zum Tragen.
EÜR:
Erträge auf Aufwendungen werden nach der
Einnahmenüberschussmethode gebucht. Dies bedeutet, dass Erträge und
Aufwendungen erst zum Bezahldatum auf die jeweiligen GuV-Konten gebucht
werden. Auch entsprechende MwSt.-Buchung findet erst zum Zeitpunkt der vollständigen
Bezahlung statt.