Handelt es sich bei
dem Objekt um eine Fremdverwaltung (Eigentümer und Verwalter sind nicht
gleich), legen Sie den Verwalter des Verwaltungsobjektes als
Zuständigkeitskarte mit entsprechendem Kontakt an und tragen
Bei einem SEV-Objekt ist es zwingend erforderlich, dass Sie hier die ZE des
Verwalters eintragen.
Wenn das Feld Zuständigkeitseinheit
Verwalter auf der Objektkarte gefüllt ist, wird als Absenderadresse bei
In der RE Einrichtung finden Sie im Inforegister Absenderlegitimation
Textfelder für den Miet- und WEG-Verwaltungsbereich. Der dort eingerichtete
Text wird ausschließlich im Falle der Fremdverwaltung (Eigentümer ist
nicht Verwalter) auf Ausgangs-Belegen im Bereich oben links gedruckt. In diesem
Bereich erscheinen auch die Kontaktdaten der Zuständigkeitseinheit Eigentümer.
Zusätzlich gibt es auf der Zuständigkeitskarte das Feld Absenderadresse. Da auf
Ausgangs-Belegen die Absenderleiste oberhalb der Empfängeradresse je nach
Schriftart und –größe auf ca. 50 Zeichen begrenzt
ist, ist es deshalb nicht immer möglich automatisiert aus den Adressfeldern
eine sinnvolle Adresse zu generieren. Wenn die Absenderadresse gefüllt ist, wird
dessen Inhalt auf den Belegen ausgegeben. Ist es nicht gefüllt, wird die
Absenderadresse automatisch gebildet.