Legen Sie den Eigentümer des Verwaltungsobjektes als Zuständigkeitskarte mit entsprechendem Kontakt an und tragen den ZE-Code in dieses Feld ein. Auf der Zuständigkeitseinheit hinterlegen Sie auch die Gläubiger-ID, welche für Lastschriftmandate benötigt wird.

Bei einem Mieter Objekt wird der Kontakt dieser ZE als Vermieter verwendet.

Bei einem SEV-Objekt können Sie hier einen ZE-Code hinterlegen, dem kein Kontakt zugeordnet ist.

Der ZE-Code wird bei Buchungsprozessen im Zusammenhang mit diesem Objekt mitgeführt. Daher ist eine Änderung des ZE-Codes nur dann möglich, wenn noch keinerlei Buchungen auf das Objekt erfolgt sind und auch keine aktiven Lastschriftmandate zu diesem Objekt existieren.

Wenn das Feld Zuständigkeitseinheit Verwalter auf der Objektkarte nicht gefüllt ist, wird als Absenderadresse bei
Belegdrucken zu diesem Objekt die Adresse der Zuständigkeitseinheit Eigentümer gedruckt.

Zusätzlich gibt es auf der Zuständigkeitskarte das Feld Absenderadresse. Da auf Ausgangs-Belegen die Absenderleiste oberhalb der Empfängeradresse je nach Schriftart und –größe auf ca. 50 Zeichen begrenzt ist, ist es deshalb nicht immer möglich automatisiert aus den Adressfeldern eine sinnvolle Adresse zu generieren. Ist die Absenderadresse gefüllt ist, wird dessen Inhalt auf den Belegen ausgegeben. Ist es nicht gefüllt, wird die Absenderadresse automatisch gebildet.

Siehe auch