Bei der Verwendung von Zahlungsschlüsseln im BBO1-Verfahren ist im Feld Buchwerk (BB01) die entsprechende Buchwerknummer zu hinterlegen. Erfragen Sie diese bitte bei Ihrer zuständigen Berliner Bank.
Eine Überprüfung, ob eine Buchwerknummer eintragen und ob die eingetragene Buchwerkummer auch in generierten Zahlungsschlüsselnummern vorhanden ist, erfolgt nicht.
Öffnen Sie anschließend die Bankkontokarte des betroffenen Objektes und klicken Sie in das Register RE.