Da ein Mietvertrag mehrere Einheiten umfassen kann und nicht
jede Einheit derselben Umsatzvereinbarung unterworfen sein muss ist die
Zuordnung der Umsatzmietenvereinbarung zur einzelnen Einheit (Vertragszeile)
notwendig. Für jede einzelne Gewerbeeinheit können unabhängig
voneinander individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Deshalb ist nach dem
Anlegen der Vereinbarung der betreffende Code im Mietvertrag zu hinterlegen,
und zwar an der Zeile der anzusprechenden Einheit.
In gewerblichen Mietverträgen, insbesondere dem Einzelhandel und der
Gastronomie, werden häufig Umsatzmieten vereinbart. Hiernach richtet sich
die Höhe der zu zahlenden Miete nach dem in der Mietfläche erzielten
Umsatz des Mieters, meist als prozentualer Anteil. Üblicherweise wird eine
Mindestzahlung festgelegt, um auch bei geringerem Umsatz Mieterträge zu
gewährleisten. Entsprechend können auch Obergrenzen eingesetzt
werden, um bei höheren Umsätzen die Mietzahlungen zu begrenzen. Mit
dem RELion-Modul Umsatzmiete richten Sie für Ihre Gewerbemietverträge
Umsatzmietvereinbarungen ein.
Dabei können auch komplexe Modelle abgebildet werden, wie
Ausdifferenzierung nach einzelnen Warengruppen, in mehreren Umsatzbereichen
gestaffelte Prozentsätze sowie Unter- und Obergrenzen definiert werden.
Die Abrechnung der Umsatzmiete erfolgt durch Meldungen der Mieter, die zu
vertraglich vereinbarten Terminen ihre Umsatzmeldungen an den Vermieter melden
müssen. Meist wird ergänzend zu statistischen Meldungen
(monatlich, quartalsweise) eine testierte Jahresmeldung des Umsatzes
vereinbart, auf dessen Basis eine endgültige Schlussabrechnung erfolgt. Je
nach Vereinbarung kann bereits mit den Werten der statistischen Meldungen eine
vorläufige Abrechnung (Zwischenabrechnung) erstellt worden sein.
RELion betrachtet hier ausschließlich Umsatzmieten auf Grund von
Euro-Umsätzen.
Der Datensatz einer Umsatzvereinbarung ist eindeutig definiert durch die
Vertragsnummer des Mietvertrages (Vertragsnr.) und dessen Vertragsklasse, dem
Umsatzvereinbarungscode und das Datum Gültig ab. Folglich sind für
einen Vertrag mehrere Vereinbarungen möglich, wenn sie sich durch den Code
oder das Datum unterscheiden. Dies ist dann von Interesse, wenn der Vertrag
unterschiedliche Mieteinheiten umfasst, die getrennt abzurechnen sind.