Da ein Mietvertrag mehrere Einheiten umfassen kann und nicht jede Einheit derselben Umsatzvereinbarung unterworfen sein muss ist die Zuordnung der Umsatzmietenvereinbarung zur einzelnen Einheit (Vertragszeile) notwendig. Für jede einzelne Gewerbeeinheit können unabhängig voneinander individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Deshalb ist nach dem Anlegen der Vereinbarung der betreffende Code im Mietvertrag zu hinterlegen, und zwar an der Zeile der anzusprechenden Einheit. 

In gewerblichen Mietverträgen, insbesondere dem Einzelhandel und der Gastronomie, werden häufig Umsatzmieten vereinbart. Hiernach richtet sich die Höhe der zu zahlenden Miete nach dem in der Mietfläche erzielten Umsatz des Mieters, meist als prozentualer Anteil. Üblicherweise wird eine Mindestzahlung festgelegt, um auch bei geringerem Umsatz Mieterträge zu gewährleisten. Entsprechend können auch Obergrenzen eingesetzt werden, um bei höheren Umsätzen die Mietzahlungen zu begrenzen. Mit dem RELion-Modul Umsatzmiete richten Sie für Ihre Gewerbemietverträge Umsatzmietvereinbarungen ein.

Dabei können auch komplexe Modelle abgebildet werden, wie Ausdifferenzierung nach einzelnen Warengruppen, in mehreren Umsatzbereichen gestaffelte Prozentsätze sowie Unter- und Obergrenzen definiert werden. Die Abrechnung der Umsatzmiete erfolgt durch Meldungen der Mieter, die zu vertraglich vereinbarten Terminen ihre Umsatzmeldungen an den Vermieter melden müssen.  Meist wird ergänzend zu statistischen Meldungen (monatlich, quartalsweise) eine testierte Jahresmeldung des Umsatzes vereinbart, auf dessen Basis eine endgültige Schlussabrechnung erfolgt. Je nach Vereinbarung kann bereits mit den Werten der statistischen Meldungen eine vorläufige Abrechnung (Zwischenabrechnung) erstellt worden sein.  RELion betrachtet hier ausschließlich Umsatzmieten auf Grund von Euro-Umsätzen.

Der Datensatz einer Umsatzvereinbarung ist eindeutig definiert durch die Vertragsnummer des Mietvertrages (Vertragsnr.) und dessen Vertragsklasse, dem Umsatzvereinbarungscode und das Datum Gültig ab. Folglich sind für einen Vertrag mehrere Vereinbarungen möglich, wenn sie sich durch den Code oder das Datum unterscheiden. Dies ist dann von Interesse, wenn der Vertrag unterschiedliche Mieteinheiten umfasst, die getrennt abzurechnen sind.

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