Dieses Feld wird vom Einheitenstamm vererbt und hat nur
für Wohnungen in Österreich Relevanz, da dort bei Adressen in
Städten wie Wien folgendes zu beachten ist:
Eine Besonderheit ist die Angabe einer Türnummer in
Mehrfamilienhäusern. Bis 2012 hatten viele Hausbrieffachanlagen in
Österreich keine Einwurfschlitze;
nur den Zustellern der ÖPAG konnten mit
einem Generalschlüssel den Briefkasten öffnen und die
Post hinterlegen. Im Zuge der Briefmarktliberalisierung wurden alle
Hausbrieffachanlagen in Österreich auf EU-konforme Klappfächer
umgestellt.
Jedem Empfänger ist freigestellt, seinen Namen auf dem
Briefkasten anzugeben. Anstelle des Namens reicht die Angabe der
Stiege (des Treppenhauses) und der Türnummer. Für die korrekte
Adressierung von Empfängern in Mehrfamilienhäusern werden also diese
Angaben benötigt. Die Angabe der Türnummer (mit
Schrägstrich hinter der Hausnummer) ist in Gebäuden mit mehr
als vier Abgabestellen sogar verpflichtender Bestandteil der Adresse! Rund
die Hälfte aller Briefsendungen in Österreich gehen an Personen, die
in solchen Gebäuden wohnen.
Nach diesem Muster ist eine österreichische Privatadresse
aufgebaut:
Herrn
Hofrat Hans Obertseder
Wiener Hauptstraße 20/A/4/15*
1014 Wien
*) 20 = Hausnummer, A = Wohnblock, 4 = Treppenhaus / Aufgang / Stiege, 15 = Türnummer