Wenn für eine Einheit eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird, muss hier ein Bankkonto angegeben werden, um den virtuellen Ausgleich der Posten vorzunehmen, die für die Ratenzahlungsvereinbarung vorgesehen sind.

Ein Ausgleich des Bankkontos erfolgt mit derselben Funktion, indem die Ratenzahlungsbeträge gegengebucht werden.

Siehe auch