Dieses Konto wird nur bei Rücklastschriftbuchungen für ein Objekt mit EÜR eingetragen. Hier werden die Erlöse für die Rücklastschriftgebühren nach deren Zahlung abgebildet.

Ein Ausgleich des Kontos erfolgt mit der vollständigen Bezahlung der Debitorenposten für die Rücklastschriftgebühr.

Achtung:
Bei den Konten für die Rücklastschriftgebühr sollte die RE Kontogruppe Verbindlichkeiten hinterlegt werden, da beim Buchen auf diese Konten keine Steuer ausgewiesen werden soll. Jede andere Kontogruppe würde beim Buchen auf diese Konten eine Fehlermeldung erzeugen.

Siehe auch