Eine Mieterhöhung wird für eine Einheit nur vorgenommen, wenn die Kappungsgrenze % innerhalb von Mietanp. Frist Kappungsgrenze nicht überschritten wird. Andernfalls wird ein Fehler Code ausgegeben.
Beispiel: Bei einer Mieterhöhung laut § 558 BGB darf die Miete innerhalb von drei Jahren (Mietanp. Frist Kappungsgrenze) nicht mehr als 20 % (Kappungsgrenze %) erhöht werden.