Wenn eine Mietanpassung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen nach § 559 BGB
erfolgte, kann mittels dieses Änderungsgrundes die Sollstellungszeile
entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Stapelverarbeitung Manuelle
Erhöung schreibt den Änderungsgrund
in die Sollstellungszeilen, wenn die Checkbbox Modernisierung
beim Anpassungslauf aktiviert ist.