Wenn eine Mietanpassung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen nach § 559 BGB erfolgte, kann mittels dieses Änderungsgrundes die Sollstellungszeile entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Stapelverarbeitung Manuelle Erhöung schreibt den Änderungsgrund in die Sollstellungszeilen, wenn die Checkbbox Modernisierung beim Anpassungslauf aktiviert ist.

Siehe auch