Zum Datenträgeraustausch mit dem Heizkostenunternehmen ist es nötig, diesem
den sogenannten Ordnungsbegriff mitzuteilen. Dieser Ordnungsbegriff setzt sich
zusammen aus Mieter-/Eigentümerkennzeichen, Objektnummer, Einheitnummer,
Einheitenhistorie.
Hier können Sie das Trennzeichen vorgeben, das zwischen
Objekt und Einheit steht (z.B. der Punkt . ).
Das Trennzeichen darf nicht in den Objekt- bzw. Einheitennummern
vorkommen.
Beispiel: Bezeichnung des Objekts 0-00021. Eingetragenes
Trennzeichen Objekt-Einheit "-". Dies führt zu Problemen beim Einlesen der
Daten.