Zum Datenträgeraustausch mit dem Heizkostenunternehmen ist es nötig, diesem den sogenannten Ordnungsbegriff mitzuteilen. Dieser Ordnungsbegriff setzt sich zusammen aus Mieter-/Eigentümerkennzeichen, Objektnummer, Einheitnummer, Einheitenhistorie.
Hier können Sie das Trennzeichen vorgeben, das zwischen Objekt und Einheit steht (z.B. der Punkt . ).

Das Trennzeichen darf nicht in den Objekt- bzw. Einheitennummern vorkommen.
Beispiel: Bezeichnung des Objekts 0-00021. Eingetragenes Trennzeichen Objekt-Einheit "-". Dies führt zu Problemen beim Einlesen der Daten.

 

Siehe auch

Referenz

Die Tabelle RE Einrichtung