In diesem Feld können Sie bestimmen, ob der Ordnungsbegriff des Auftraggebers in einer kurzen (aktiv) oder langen (deaktiv) Schreibweise angezeigt wird.
Da der Ordnungsbegriff maximal 20 Zeichen lang sein darf, kann gerade bei langen Objekt- und/oder Einheitennr. es angebracht sein, die kurze Schreibweise vorzugeben.

 

Siehe auch