In diesem Feld können Sie bestimmen, ob der Ordnungsbegriff des
Auftraggebers in einer kurzen (aktiv) oder langen (deaktiv) Schreibweise
angezeigt wird.
Da der Ordnungsbegriff maximal 20 Zeichen lang sein darf, kann gerade bei
langen Objekt- und/oder Einheitennr. es angebracht sein, die kurze Schreibweise
vorzugeben.