Über dieses Optionsfeld legen Sie den Initialwert für die
Versteuerungsart von Verwaltungsobjekten fest. Auf der Objektkarte kann diese
Einstellung bei Bedarf geändert werden, solange noch keine Buchungen erfolgt
sind.
Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie sich das Feld Versteuerungsart über das Fenster Anpassen erst einblenden.
Folgende Optionen können ausgewählt werden:
Doppelte Buchführung
Das Objekt wird bilanzierend gebucht. Erlöse werden mit den Forderungen und
Kosten mit den Verbindlichkeiten gebucht. Die Umsatzsteuer kommt mit der
Rechnungsstellung zum Tragen.
EÜR
Bitte beachten:
Wenn im Objekt die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eingestellt ist, wird bei
jedem Buchungsprozess mit Personenbuchung (Debitor/Kreditor) geprüft, ob die
Buchung ein Konto führt, welches in der RE
Einrichtung im Feld RE Forderungen
bzw. RE Verbindlichkeiten geführt
ist. Somit ist sichergestellt, dass ohne diese Verrechnungskonten keine Buchung
erfolgen kann.