Über dieses Optionsfeld legen Sie den Initialwert für die Versteuerungsart von Verwaltungsobjekten fest. Auf der Objektkarte kann diese Einstellung bei Bedarf geändert werden, solange noch keine Buchungen erfolgt sind.
Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie sich das Feld Versteuerungsart über das Fenster Anpassen erst einblenden.

Folgende Optionen können ausgewählt werden:

Doppelte Buchführung
Das Objekt wird bilanzierend gebucht. Erlöse werden mit den Forderungen und Kosten mit den Verbindlichkeiten gebucht. Die Umsatzsteuer kommt mit der Rechnungsstellung zum Tragen.

EÜR
Das Objekt wird nach dem „Einnahmenüberschussprinzip“ gebucht. Erlöse und Kosten werden mit den Zahlungen gebucht. Die Umsatzsteuer kommt mit der Zahlung zum Tragen.

Bitte beachten:
Wenn im Objekt die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eingestellt ist, wird bei jedem Buchungsprozess mit Personenbuchung (Debitor/Kreditor) geprüft, ob die Buchung ein Konto führt, welches in der RE Einrichtung im Feld RE Forderungen bzw. RE Verbindlichkeiten geführt ist. Somit ist sichergestellt, dass ohne diese Verrechnungskonten keine Buchung erfolgen kann.

Siehe auch