Dieses Feld hat nur für Wohnungen in Österreich Relevanz, da dort bei Adressen in Städten wie Wien folgendes zu beachten ist:

Eine Besonderheit ist die Angabe einer Türnummer in Mehrfamilienhäusern. Bis 2012 hatten viele Hausbrieffachanlagen in Österreich keine Einwurfschlitze; nur den Zustellern der ÖPAG konnten mit einem Generalschlüssel den Briefkasten öffnen und die Post hinterlegen. Im Zuge der Briefmarktliberalisierung wurden alle Hausbrieffachanlagen in Österreich auf EU-konforme Klappfächer umgestellt.

Jedem Empfänger ist freigestellt, seinen Namen auf dem Briefkasten anzugeben. Anstelle des Namens reicht die Angabe der Stiege (des Treppenhauses) und der Türnummer. Für die korrekte Adressierung von Empfängern in Mehrfamilienhäusern werden also diese Angaben benötigt. Die Angabe der Türnummer (mit Schrägstrich hinter der Hausnummer) ist in Gebäuden mit mehr als vier Abgabestellen sogar verpflichtender Bestandteil der Adresse! Rund die Hälfte aller Briefsendungen in Österreich gehen an Personen, die in solchen Gebäuden wohnen.

Nach diesem Muster ist eine österreichische Privatadresse aufgebaut:

Herrn
Hofrat Hans Obertseder
Wiener Hauptstraße 20/A/4/15*
1014 Wien

*) 20 = Hausnummer, A = Wohnblock, 4 = Treppenhaus / Aufgang / Stiege, 15 = Türnummer 

Siehe auch