Dieses Feld hat nur für Wohnungen in Österreich
Relevanz, da dort bei Adressen in Städten wie Wien folgendes zu beachten
ist:
Eine Besonderheit ist die Angabe einer Türnummer in
Mehrfamilienhäusern. Bis 2012 hatten viele Hausbrieffachanlagen in Österreich
keine Einwurfschlitze; nur den Zustellern der
ÖPAG konnten mit einem Generalschlüssel
den Briefkasten öffnen und die Post hinterlegen. Im Zuge der
Briefmarktliberalisierung wurden alle Hausbrieffachanlagen in Österreich
auf EU-konforme Klappfächer umgestellt.
Jedem Empfänger ist freigestellt, seinen Namen auf dem
Briefkasten anzugeben. Anstelle des Namens reicht die Angabe der
Stiege (des Treppenhauses) und der Türnummer. Für die korrekte
Adressierung von Empfängern in Mehrfamilienhäusern werden also diese
Angaben benötigt. Die Angabe der Türnummer (mit
Schrägstrich hinter der Hausnummer) ist in Gebäuden mit mehr
als vier Abgabestellen sogar verpflichtender Bestandteil der Adresse! Rund
die Hälfte aller Briefsendungen in Österreich gehen an Personen, die
in solchen Gebäuden wohnen.
Nach diesem Muster ist eine österreichische Privatadresse
aufgebaut:
Herrn
Hofrat Hans Obertseder
Wiener Hauptstraße 20/A/4/15*
1014 Wien
*) 20 = Hausnummer, A = Wohnblock, 4 = Treppenhaus / Aufgang / Stiege, 15 =
Türnummer