Über dieses
Optionsfeld lässt sich die Finanzierungsart der jeweiligen Wohnung angeben.
Nachfolgend wird Ihnen die Bedeutung der einzelnen Optionen beschrieben:
frei
finanziert
Diese
Option dient der reinen Information und hat Funktional keine Auswirkung. Frei finanzierte
Wohnungen sind nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert. Sie unterliegen
demnach auch nicht den planerischen und baulichen Auflagen der
öffentlich-geförderten Wohnungen. Die Einkommensgrenzen der
öffentlich-geförderten Wohnungen gelten ebenfalls nicht.
öffentlich
gefördert
Diese
Option steuert ob Daten zum Wohnberechtigungsschein erfasst werden können.
Außerdem können dadurch die Felder Umlageausfallwagnis
und Ende Belegungsbindung gefüllt
werden, die in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
Diese Option wählen Sie aus, wenn es sich um eine Sozialwohnung handelt. Sobald
eine Einheit als Finanzierungsart "öffentlich gefördert" eingestellt
hat, können auch bei der Erstellung von Mietverträgen die Felder für den
Wohnberechtigungsschein erfasst werden. Bei allen anderen
Finanzierungsarten bleiben diese Felder grau und können nicht editiert
werden.
Als Sozialwohnungen werden normalerweise Wohnungen bezeichnet deren Bau
staatlich gefördert wurde. Sie sind für soziale Gruppen gedacht, deren
Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt gedeckt werden kann. Diese
zweckgebundenen Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden. Zur
Belegungsbindung tritt außerdem eine höchstzulässige Miete (Kostenmiete) auf
der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Kraft.
frei
finanziert mit Preisbindung
Diese
Option dient der reinen Information und hat Funktional keine Auswirkung.
Hierbei kann es sich um Wohnungen handeln deren Bau zwar frei finanziert wurde,
aber die dennoch einer Preisbindung unterliegen da eine öffentlich geförderte
Modernisierung vorgenommen wurde.
Preisbindung
Bedienstete
Diese
Option dient der reinen Information und hat Funktional keine Auswirkung
Hierbei
handelt es sich um Wohnungen deren Bau öffentlich gefördert wurde. Diese
Wohnungen dürfen nur an Bedienstete des Staates vermietet werden und
unterliegen einer Bundesbedienstetenmiete.