Über dieses Optionsfeld lässt sich die Finanzierungsart der jeweiligen Wohnung angeben. Nachfolgend wird Ihnen die Bedeutung der einzelnen Optionen beschrieben:

frei finanziert
Diese Option dient der reinen Information und hat Funktional keine Auswirkung. Frei finanzierte Wohnungen sind nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert. Sie unterliegen demnach auch nicht den planerischen und baulichen Auflagen der öffentlich-geförderten Wohnungen. Die Einkommensgrenzen der öffentlich-geförderten Wohnungen gelten ebenfalls nicht.

öffentlich gefördert
Diese Option steuert ob Daten zum Wohnberechtigungsschein erfasst werden können. Außerdem können dadurch die Felder Umlageausfallwagnis und Ende Belegungsbindung gefüllt werden, die in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.

Diese Option wählen Sie aus, wenn es sich um eine Sozialwohnung handelt. Sobald eine Einheit als Finanzierungsart "öffentlich gefördert" eingestellt hat, können auch bei der Erstellung von Mietverträgen die Felder für den Wohnberechtigungsschein erfasst werden. Bei allen anderen Finanzierungsarten bleiben diese Felder grau und können nicht editiert werden.

Als Sozialwohnungen werden normalerweise Wohnungen bezeichnet deren Bau staatlich gefördert wurde. Sie sind für soziale Gruppen gedacht, deren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt gedeckt werden kann. Diese zweckgebundenen Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden. Zur Belegungsbindung tritt außerdem eine höchstzulässige Miete (Kostenmiete) auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Kraft.

frei finanziert mit Preisbindung
Diese Option dient der reinen Information und hat Funktional keine Auswirkung.

Hierbei kann es sich um Wohnungen handeln deren Bau zwar frei finanziert wurde, aber die dennoch einer Preisbindung unterliegen da eine öffentlich geförderte Modernisierung vorgenommen wurde.

Preisbindung Bedienstete
Diese Option dient der reinen Information und hat Funktional keine Auswirkung

Hierbei handelt es sich um Wohnungen deren Bau öffentlich gefördert wurde. Diese Wohnungen dürfen nur an Bedienstete des Staates vermietet werden und unterliegen einer Bundesbedienstetenmiete.

Siehe auch