Wenn Sie ein Erlösschmälerungskonto einrichten und über dieses Konto Erlösschmälerungen (für Leerstände) gebucht werden sollen, so ist an dieser Stelle das dazugehörige Leerstandskonto zu hinterlegen. Erfolgt dies nicht, können Sie keine debitorischen Posten bei einer Leerstandseinheit ausgleichen.
Auf dieses Konto werden die Erlösschmälerungen für den Leerstand gebucht, wenn beim betreffenden Objekt der Parameter Leerstandskonten verwenden angehakt ist.