Die Konkurrenzschutzklausel wird im gewerblichen Mietbereich verwendet, wenn der Mieter ein besonderes Interesse daran hat, sich in seiner unmittelbaren Umgebung vor Mitbewerbern zu schätzen. Dieses kann er zumindest dann, wenn das Gebäude des Vermieters neben dem anzumietenden Ladenlokal weitere Geschäftsräume enthält. Hier kann die Mietvereinbarung getroffen werden, dass während des Mietverhältnisses keine Teile des Gebäudes an Konkurrenten vermietet werden dürfen.
Setzen Sie einen Haken, wenn mit dem Mieter eine Konkurrenzschutzklausel vereinbart wurde.