Setzen Sie einen Haken wenn eine Abgeltungsklausel mit dem Mieter vereinbart worden ist.
Oftmals werden sogenannte Abgeltungsklauseln oder
Kostenquotenklauseln mit Fristenplänen kombiniert. Es handelt sich dabei
um Bestimmungen, in denen geregelt ist, dass der Mieter beim Auszug vor
Fälligkeit der nächsten planmäßigen Renovierung die anteiligen Kosten für die
Zeit, in der er die Wohnung genutzt hat, dem Vermieter zu ersetzen habe.
Der
Mieter wird also nicht zur Renovierung verpflichtet, sondern zur anteiligen
Bezahlung der Renovierungskosten. Diese sollen sich aus einem Kostenvoranschlag
ergeben. Die Abgeltungsklausel greift dabei nur ein, falls die Renovierung nicht
fällig ist, etwa weil die Wohnung bei Auszug nur leicht abgenutzt ist.