Haben Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart, setzen Sie hier einen Haken.

Kostet ein gleichartiges Gebäude mehr als zum Zeitpunkt des Errichtens, wird der höhere Betrag bezahlt. Bei Nichtwiederherstellung des Gebäudes wird die Entschädiugung um ein Viertel gemindert (heutige Zeitwertentschädigung)

 

Siehe auch

Referenz

Die Tabelle RE Vertrag