Ein Abrechnungskreis ist eine Teilmenge von Einheiten eines Objekts. Er umfasst mindestens eine Einheit und maximal sämtliche Einheiten eines Objekts. Die Zuordnung einer Einheit zu einem Abrechnungskreis ist zeitabhängig. Die Felder Vertragsbeginn/-ende des Einheitenvertrages werden dabei bei der Kostenumlage beachtet.
Aus fachlicher Sicht ist es notwendig, die Zuordnung von Einheiten zu Abrechnungskreisen zu beschränken. Es dürfen nur Einheiten zugeordnet werden, die zum gleichen Buchungskreis gehören. Dies ist nach derzeitiger Einrichtungslogik eine Zuständigkeitseinheit bzw. bei reiner Fremdverwaltung ein eigenständiges Objekt.
Ein Abrechnungskreis wird deshalb immer entweder einem Objekt oder einer Zuständigkeitseinheit, wenn diese im Objekt enthalten ist, zugeordnet.
Auf Abrechnungskreise kann man buchen:
Beispiele:
1. Ein Gebäude mit mehreren Nutzungsarten (z.B. Wohnung und Gewerbe) bildet ein Objekt. Bestimmte Kosten sollen pro Nutzungsart umgelegt werden. Dazu werden für das Objekt entsprechende Abrechnungskreise angelegt und gebucht. Die Nebenkostenabrechnung ermittelt die Kosten pro Abrechnungskreis und legt diese auf die daran beteiligten Einheiten um.
2. Zwei benachbarte Objekte haben einen gemeinsamen Mülltonnenplatz. Die Kostenumlage erfolgt insgesamt nach m²- Wohnfläche. Es wird ein objektübergreifender Abrechnungskreis angelegt. Die anfallenden Müllkosten werden auf eines der beiden beteiligten Objekte gebucht und dem Abrechnungskreis zugeordnet. Die Abrechnung ermittelt die Gesamtkosten für den Abrechnungskreis und legt diese nach Gesamt-m²-Wohnfläche auf alle beteiligten Einheiten um.
3. In einem Gebäude mit 5 Stockwerken ist ein Aufzuf montiert. Die Aufzugskosten sollen pro Stockwerk mit unterschiedlichen Prozentwerten umgelegt werden. Dies geschieht durch Aufteilungsregeln.
4. Die Kosten der Rohrreinigung soll einer einzigen Einheit berechnet werden. Es wird ein Abrechnungskreis angelegt, dem nur die betroffene Einheit zugeordnet wird. Die umzulegenden Kosten werden auf diesen Abrechnungskreis gebucht.
5. Die Wasserkosten von einem Wasserrohrbruch sollen in der Abrechnung zwar ausgewiesen aber nicht umgelegt werden. Die entsprechenden Kosten werden auf einen Abrechnungskreis gebucht, dem keine Einheiten zugeordnet sind und der als Vorwegabzug gekennzeichnet ist.