Diese
Freigrenze beträgt für einen Leistungsempfänger,
der ausschließlich steuerfreie Umsätze aus Vermietung und
Verpachtung ausführt 15.000,00 € (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG).
Grenzbetrag bei steuerfreien Umsätzen §48 (2) 1. EStG Feld |
Siehe auchÿ |
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Diese
Freigrenze beträgt für einen Leistungsempfänger,
der ausschließlich steuerfreie Umsätze aus Vermietung und
Verpachtung ausführt 15.000,00 € (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG).