Die Voraussetzung für die Weiterberechnung der im Rahmen eines Schadens entstandenen Kosten an eine Versicherung ist ein gültiger Versicherungsvertrag zu dem betroffenen Objekt bzw. Einheit, der diesen Schaden abdeckt. Über das Feld Versicherungsnr.  bekommen Sie alle aktuellen Versicherungsverträge zu einem Objekt/Einheit zur Auswahl angezeigt.

 

Wurde in der zugrundeliegenden Schadenmeldung schon ein Versicherungsvertrag angegeben, siehe Schadenmeldungs Kopf (Feld Versicherungsvertrag Nr.), werden diese Informationen beim Erstellen der Versicherungsmeldung mit übertragen.

 

Siehe auch

Referenz

Die Tabelle Versicherungsmeldung