Die Voraussetzung
für die Weiterberechnung der im Rahmen eines Schadens entstandenen Kosten
an eine Versicherung ist ein gültiger Versicherungsvertrag zu dem
betroffenen Objekt bzw. Einheit, der diesen Schaden abdeckt. Über das
Feld Versicherungsnr. bekommen
Sie alle aktuellen Versicherungsverträge zu einem Objekt/Einheit zur Auswahl
angezeigt.
Wurde in der zugrundeliegenden Schadenmeldung schon ein Versicherungsvertrag angegeben, siehe Schadenmeldungs Kopf (Feld Versicherungsvertrag Nr.), werden diese Informationen beim Erstellen der Versicherungsmeldung mit übertragen.