Microsoft Dynamics NAV enthält einige spezielle Tabellen zur Verwaltung der MwSt.-Abrechnung und der Meldung an die Steuerbehörden.

MwSt.-Abrechnung

Microsoft Dynamics NAV erstellt für jede gebuchte Transaktion, die Mehrwertsteuer beinhaltet, einen Posten im Fenster MwSt.-Posten. Mithilfe dieser Posten wird die abzurechnende MwSt. für eine bestimmte Periode berechnet. Dann können Sie den MwSt.-Abrechnungsbericht vorbereiten und ausdrucken.

MwSt.-Abrechnung

In einer MwSt-Abrechnung geben Sie die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der an die Steuerbehörden abzuführenden Mehrwertsteuer an. Im Fenster MwSt.-Abrechnung legen Sie die MwSt.-Abrechnung basierend auf den Konten im Fenster Kontenplan oder basierend auf den Posten im Fenster MwSt.-Posten fest. Die Option "MwSt.-Posten" bietet den Vorteil, dass diese Posten durch Buchung der MwSt.-Abrechnung geschlossen werden können. Bei Verwendung von MwSt-Posten können die MwSt.-Korrekturposten in früheren Buchhaltungsperioden, in denen die MwSt.-Abrechnung durchgeführt wurde, leichter ermittelt werden.

Die MwSt.-Abrechnung wird normalerweise bei der erstmaligen Einrichtung des Mandanten in der Anwendung definiert. Es empfiehlt sich, die Abrechnung in dem von den Steuerbehörden verlangten Format einzurichten. Nachdem die Abrechnung definiert wurde, kann eine Vorschau angezeigt und die Abrechnung gedruckt werden.

Weitere Informationen zu MwSt.-Abrechnungen finden Sie unter So geht's: MwSt.-Abrechnungen festlegen, So geht's: Vorschau einer MwSt.-Abrechnung anzeigen und So geht's: MwSt.-Abrechnungen drucken.

MwSt.-Abrechnung

Die Netto-MwSt. muss in regelmäßigen Abständen an die Steuerbehörden überwiesen werden. Ein Batchauftrag kann beliebig oft ausgeführt werden, wenn die MwSt. häufig abgerechnet werden muss. Nach Genehmigung der MwSt.-Abrechnung können Sie den Batchauftrag MwSt. abrechnen und buchen ausführen, um die offenen MwSt.-Posten abzuschließen und die MwSt.-Beträge für Einkäufe und Verkäufe an das MwSt.-Abrechnungskonto zu übertragen.

Weitere Informationen zum Übertragen von MwSt.-Beträgen finden Sie unter So geht's: MwSt.-Beträge auf das Ausgleichskonto übertragen.

Hinweis
Sobald die MwSt.-Posten gebucht sind und den Status "Abgeschlossen" aufweisen, können Sie nicht erneut geöffnet werden. Sie können jedoch weiterhin MwSt.-Berichte anhand dieser geschlossenen Posten erstellen.

Siehe auch