Damit ein Artikel an der Beschaffungsplanung teilnehmen kann, muss eine Wiederbeschaffungsrichtlinie festgelegt werden. Die folgenden vier Wiederbeschaffungsrichtlinien sind verfügbar:

Feste Bestellmenge und Höchstmenge, Richtlinien für die Bestandsplanung. Obwohl die Bestandsplanung eigentlich einfacher als das Ausgleichsverfahren ist, müssen diese Richtlinien gemeinsam mit dem schrittweisen Ausgleich der Nachverfolgung von Vorrat und Bedarf bestehen. Um die Integration zwischen den beiden zu steuern, und Einsehbarkeit in die beteiligte Planungslogik bereitzustellen, steuern strenge Prinzipien, wie Wiederbeschaffungsverfahren angewendet werden.

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